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1251. Februar 25. o. O.

5. Kal. Marcii.

Bischof Thomas (I.) von Breslau verleiht mit Zustimmung seines Kapitels seinem Ritter Godislaus sein Dorf Prosevo (Proschau) zur Aussetzung nach deutschem Rechte in der Weise, wie die umliegenden Dörfer, welche weiland den Kreuzigern (zu St. Matthias) gehörten, locirt sind. Der Ritter erhält von den über 50 Hufen des Dorfes 10 Freihufen, das übrige reservirt sich der Bischof. Der Letztere giebt dann mit Zustimmung des Ritters von jenen 10 Freihufen 4 an den bischöflichen Prokurator und Kanonikus Leonard. Godislaus erhält das Recht eine Schenke und eine Mühle zu errichten, sowie den dritten Theil des Gerichtes nomine scultecie. Die Kolonisten haben nach 8 Freijahren von der Hufe einen halbe Vierdung Silber zu entrichten und den vollen Zehnten.

Z.: Die Domherrn Rathibor und Virchozlaus, die Hofkapellane: Bogusso, Boguslaus, Michael, Woyzlaus, die servientes Nic., Opaso, Walth., Lor., Steph.


Abgedruckt von Stenzel im Jahresbericht der vaterländischen Geschichte für 1844 S. 102 aus den acta Thome, Handschrift der hiesigen Stadbibl.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.